Gewährleistung & Garantie

§ 5 unserer AGB: Eigentumsvorbehalt

(1) Die Kinderkiste GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher, ihr aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.
(2) Im Falle der Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware mit Sachen, die nicht im Eigentum der Kinderkiste GmbH stehen, erwirbt die Kinderkiste einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis der verarbeiteten Vorbehaltsware zu dem Artikel zur Zeit der Bearbeitung.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Kinderkiste GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
(4) Die Kosten des Rücktransports der Vorbehaltsware trägt in diesem Falle der Besteller/Käufer.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Besteller/Käufer auf das Eigentum Kinderkiste GmbH hinweisen und diese sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen benachrichtigen. Die Kosten der Intervention trägt der Besteller/Käufer

§ 6 Gewährleistung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft bzw. von nicht vertragsgemäßem Zustand oder stellt sich ein solcher Zustand innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, so hat die Kinderkiste GmbH - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder - falls möglich -nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss der Kinderkiste GmbH unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller, sofern dieser beim Kauf als Privatperson ("Verbraucher" i.S.d. § 13 BGB) handelt. Ansonsten beginnt die Gewährleistung mit der Aufgabe zur Post bzw. der Übergabe an den Spediteur.
(4) Bei Ausverkauf eines Artikels behält sich die Kinderkiste vor, nach Absprache mit dem Besteller einen Ersatzartikel zu liefern. Daraus resultierende Preisänderungen sind nicht ausgeschlossen.

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